Vor Baubeginn: Auf was man achten sollte
Im zweiten Teil der Serie zum Thema Hausbau geht es um die Phase, die nach dem abgeschlossenen Kauf eines Grundstücks eintritt. Das Hauptaugenmerk liegt dabei auf der Suche nach dem passenden Bauunternehmen, auf dem Bauvertrag und auf den Versicherungen, die abgeschlossen werden müssen, um sich gegen böse und auch finanziell unangenehme Überraschungen zu wappnen.
Ganz gleich, ob man für den Hausbau einen Generalunternehmer, einen Fertighausanbieter oder einen Bauträger engagiert – bevor Verträge unterzeichnet werden, ist es hilfreich, eine professionelle Bauberatung von einem unabhängigen Anbieter durchzuführen. So umgeht man gekonnt Fallen, die ein Vertrag immer enthalten kann. Lieber ein paar Euro mehr in die Beratung investieren, dafür später womöglich viel Geld sparen, sollte die Devise sein. Ein guter Bauberater weiß, wie die Bau- und Leistungsbeschreibung auszusehen hat und welche Formulierungen dort hingehören, wie hoch die Raten der Zahlung sein sollten und wann diese geleistet werden müssen. Auch der Termin des Baubeginns und der Fertigstellungen sind in jedem Fall vertraglich zu fixieren, wozu immer auch eine Vertragsstrafenklausel für die Überschreitung von Fristen gehört. Zu guter Letzt empfiehlt es sich, eine fünf Jahre währende Gewährungsfrist in den Vertrag aufzunehmen, die bauliche Mängel umfasst, die erst nach dem Einzug offenbar werden.
Eine Immobilie zu versichern, ist eine Selbstverständlichkeit – doch wenn Feuer, Unwetter oder Hochwasser schon während der Bauphase das entstehende Eigenheim schädigen, was dann? Damit diese Frage gar nicht erst aufkommt, ist es ratsam, eine Feuerrohbau- sowie eine Bauleistungsversicherung abzuschließen. Letztere schützt den Bauherrn vor finanziellen Schäden, die durch Naturkatastrophen, Diebstahl oder Vandalismus entstehen. Auch eine Bauherren-Haftpflichtversicherung ist zu empfehlen – diese greift dann, wenn z.B. Passanten der Baustelle verletzt werden. Zu guter Letzt: Wer Freunde und Bekannte beim Bau um Hilfe bittet, muss das der Bau-Berufsgenossenschaft melden. Passiert etwas, so sind die Helfer auf diese Weise über die Genossenschaft unfallversichert, sofern deren Tätigkeit 39 Arbeitsstunden nicht überschreitet.
Doch wie schützt man sich vor dem Fall, dass der Bauträger pfuscht oder sogar insolvent geht, während die Bauphase noch läuft? Für den zweiten Fall empfiehlt sich eine Fertigstellungs- oder Vertragserfüllungsbürgschaft, die garantiert, dass im Fall einer Pleite der Bürge des Bauträgers finanziell haftet (meistens handelt es sich dabei um eine Kreditbank). Auch eine Fertigstellungsversicherung ist denkbar – dabei handelt es sich schlicht um einen Vertrag, der dem Bauherrn die Vollendung des Baus in jedem Fall garantiert. Und was, wenn nach der Fertigstellung offenbar wird, dass der Bauträger gepfuscht hat? Hier ist es ratsam, den Bauträger dazu zu bewegen, eine Bankbürgschaft zu beantragen, die entstandene Schäden im Rahmen und für die Dauer einer Gewährleistungspflicht abdeckt. Dabei ist es zwingend notwendig, dass sich der Bauherr die entsprechenden Verträge, in jedem Fall aber die beurkundete Bürgschaft übereignen lässt.