Wenn schon ein Keller, dann bitte auch trocken
Im letzten Teil unserer Serie ging es um die Frage: Keller ja oder nein. Daran anschließend widmen wir uns nun im siebten Teil der Frage, was genau zu tun ist, um den Keller möglichst trocken zu bekommen – und auch trocken zu halten. Denn immer öfter wird das Untergeschoss nicht nur als Lagerplatz genutzt, sondern als Wohnfläche, etwa für ein Kinderzimmer, für eine Einliegerwohnung oder ein Hobbyzimmer. Und selbst, wenn die so gewonnene Fläche nur als Arbeitsraum genutzt werden sollte: Trockenheit lautet die oberste Maxime für den Keller.
Um zwei wesentliche Dinge geht es, damit der Keller schon beim Bau richtig trocken gelegt wird – und damit er später auch trocken bleibt. Zum ersten ist die richtige Abdichtung unabdinglich – und diese Abdichtung richtet sich in der Bauphase daran aus, wie der Boden beschaffen ist, in den der Keller hinein gegraben werden soll. Um die Bodenbeschaffenheit zu eruieren, sollte man auf jeden Fall ein Baugrundgutachten vornehmen lassen. So bringt man in Erfahrung, welche Art der Abdichtung benötigt wird, ob gegen möglicherweise nachdrückendes Grundwasser oder gegen Schichtenwasser vorgegangen werden muss. Im Bauumfang der meisten Bauträger und Fertighausunternehmen sind die Dichtungen gegen nicht nachdrückendes Wasser eingeschlossen – wenn es sich um ein Grundwasserproblem handelt, kann es für den Bauherrn unter Umständen ein ganzes Stück teurer werden. So oder so, es hilft nichts, denn die richtige Abdichtung ist unumgänglich.
Wenn das Haus bezogen und der Keller benutzt wird, ist die Trockenhaltung des Kellers zum einen natürlich eine Frage der richtigen Lüftung. Richtig bedeutet in diesem Zusammenhang: lieber zu viel als zu wenig Frischluft in die Kellerräume lassen, dann haben Moder und Schimmel deutlich weniger Chancen. Ein Bauunternehmer muss immer auch berücksichtigen, ausreichende Maßnahmen bzgl. des Schutzes gegen Tauwasser veranlasst zu haben.
Wenn Räume im Keller tatsächlich als Wohnzimmer genutzt werden, dann bringt das hinsichtlich der Wärmedämmung des Kellers sogar Vorteile mit sich: In diesem Fall muss sich das Bauunternehmen an den gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen für den Wärmeschutz orientieren. Wenn die Dämmung ausreichend gut ist, schwitzen die Decken und die Wände im Untergeschoss nicht, und die Bildung von Schimmel hat deutlich weniger Chancen. Wie stark Kellerräume gedämmt werden müssen, wie dick die Dämmung also zu sein hat, entnimmt der Bauunternehmer dem ebenfalls gesetzlich festgelegten Jahresprimärenergiebedarf. Auch die Bestimmungen hinsichtlich der Mindesthöhe der Kellerdecke von 2,30 Metern und des ausreichenden Lichteinfalls sind in diesem Fall zu beachten.