Die Baugenehmigung ist so gut wie unabdingbar
Im dritten Teil der Serie zum Thema Hausbau geht es um einen eminent wichtigen Bestandteil, ohne den der berühmte erste Spatenstich gar nicht erst möglich ist: die Baugenehmigung. Erst, wenn diese Genehmigung erteilt wird, ist das Bauvorhaben auch offiziell anerkannt.
Bis das so weit ist, müssen allerdings einige Hürden genommen werden. An erster Stelle steht dabei die Einreichung des Antrags bei der für den Bau zuständigen Behörde. Diese prüft den Antrag und erteilt im Idealfall die Genehmigung, doch sollte sich ein Bauherr bei Antragstellung in jedem Fall von einem Experten beraten lassen. Das kann etwa der für den Bau zuständige Planer sein oder der Architekt, in jedem Fall eine Person, die sich mit der Materie spezifisch auskennt. Denn bei unvollständigen Unterlagen kann die Behörde die Erteilung ablehnen.
Eine Baugenehmigung muss von den Behörden fast immer abgesegnet werden, die Ausnahmen werden durch die jeweilige Landesbauordnung geregelt. Wer sich nicht sicher ist, sollte sich einen Anwalt nehmen, der im Baurecht bewandert ist, denn dieser kann evtl. beurteilen, ob ein Bauvorhaben auch ohne Genehmigung erlaubt ist, was im Fall der Fälle Aufwand spart. Doch um es noch einmal zu betonen: In den meisten Fällen geht ohne die Baugenehmigung nichts. Die Behörden benötigen dafür diverse Unterlagen, so etwa den Bauantrag, die Bauvorlagen, eine Baubeschreibung (mehr dazu im folgenden Kapitel), ein Standardsicherheitsnachweis, der Lageplan vom Katasteramt, zeichnerische Entwürfe des Vorhabens sowie Angaben zur Nutz- und zur Wohnfläche.
Das Verfahren, mit dem der Antrag geprüft wird, läuft in drei Stufen ab. Dabei prüft die Behörde im ersten Schritt, ob das Bauvorhaben planungsrechtlich zulässig ist, was mit dem Bebauungsplan des betroffenen Gebiets zusammenhängt. Im zweiten Schritt wird untersucht, ob das Vorhaben mit dem Bauordnungsrecht übereinstimmt, insbesondere geht es dabei meist um den Abstand zu Nachbargrundstücken und um den Wärmeschutz. Ist das Vorhaben über alle Zweifel erhaben, so erteilt die Behörde im dritten Schritt die Genehmigung.
Achtung Bauherren: auch für dieses Prüfverfahren fallen Gebühren an. Im Bundesschnitt sind das 0,025 Prozent der berechneten Gesamtkosten, was bei einem Volumen von 350.000 Euro immerhin 8.750 Euro ausmacht. Zudem sollte man beachten, dass sich die Bearbeitung des Genehmigungsantrags über mehrere Monate hinweg ziehen kann. Wird die Genehmigung dann erteilt, so muss innerhalb gewisser Fristen mit dem Bauvorhaben begonnen werden – andernfalls verfällt die Genehmigung. Wer also bauen darf, sollte möglichst rasch loslegen. Je nach Bundesland erlischt die Baugenehmigung in Deutschland nach mindestens einem und höchstens vier Jahren.