Die Suche nach dem passenden Grundstück
Im ersten Teil unserer Serie zum Thema Hausbau möchten wir zeigen, wie das passende Grundstück gefunden wird und was bei der Suche nach diesem Grundstück alles beachtet werden sollte. Abgesehen von den Fragen nach Lage und Preis gibt es dabei eine ganze Reihe von Dingen, die berücksichtigt werden müssen.
Dass ein Grundstück seinen Preis hat, versteht sich von selbst – doch ist eine Entscheidung zu Gunsten eines bestimmten Standorts gefällt, geht es an die Frage nach eventuellen Nebenkosten, die sich auf den ersten Blick gar nicht erschließen. Mit einer Baugrunduntersuchung und einer Bauvoranfrage lassen sich jedoch schon einmal einige Zweifel beseitigen. Es ist insbesondere ratsam, darauf zu achten, ob beim Erwerb eines Grundstücks Altlasten anfallen können – was gerade dann der Fall ist, wenn es sich um ein Gelände handelt, das vorher zu einem Gewerbegebiet, einem Industriestandort bzw. einer Fabrik, einer Schutthalde, einer Grube oder gar zu einem Übungsplatz für die Bundeswehr gehört hat. Eine genaue Definition liefert das BBSchG (Bundes-Bodenschutzgesetz), das 1999 in Kraft getreten ist.
Ist dieser Punkt geklärt, sollte eine Baugrunduntersuchung die Erkenntnis bringen, wie der Boden beschaffen ist, was nötig ist, möchte man unangenehme Überraschungen bei den Kosten vermeiden. In erster Linie geht es darum, Schäden zu umgehen, die aufgrund der Bodenbeschaffenheit im späteren Bauverlauf entstehen können. Im Anschluss an die Untersuchung empfiehlt es sich, eine Bauvoranfrage zu stellen, die darüber aufklärt, ob der auf dem Grundstück geplante Bau überhaupt zulässig ist. Erst, wenn all diese Fragen geklärt sind, sollte man eine Bewertung vornehmen lassen, welchen Wert ein Grundstück überhaupt besitzt.
Besteht hierüber Klarheit und der Kauf des Grunds soll vollzogen werden, so werden in vielen Fällen zunächst einmal Gebühren für Makler fällig, denn allzu selten bieten Grundbesitzer ihr Stück Land selbst an. Diese Gebühr kann von Bundesland zu Bundesland variieren, üblich sind heutzutage jedoch meist 7,14 Prozent des Gesamtpreises des Grundstücks. Allerdings kann über die Höhe der Gebühr auch verhandelt werden. Ist der Kauf dann erfolgt, fallen – neben den Maklergebühren – direkt weitere Kosten an: Der mit dem Besitzwechsel beauftragte Notar erhält zwingend ein Prozent des Gesamtpreises des Grundstücks vom Käufer. Weil der Notar verpflichtet ist, den Kauf auch beim Grundbuchamt zu melden, werden auch dort Gebühren erhoben (0,5 Prozent des Gesamtpreises). Zu guter Letzt wird nach dem Kaufakt die Grunderwerbssteuer fällig, die in Deutschland 3,5 Prozent beträgt; in den Ländern Hamburg, Sachsen-Anhalt und Berlin gar 4,5 Prozent.
Wer beim Grundstückspreis und den Gebühren, die der Kauf nach sich zieht, ordentlich sparen will, sollte sich überlegen, ob es nicht ratsam ist, eine kleinere Grundfläche zu erwerben und stattdessen beim Bau kreativ zu werden, etwa derart, dann vielleicht ein zusätzliches Stockwerk draufzusetzen. Denn mit ein wenig künstlerischer Gestaltungskraft können auf eher problematischen Grundflächen phantasievolle Lösungen gefunden werden.